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Der COVID-19-Virus stellt auch den BTV weiterhin vor Herausforderungen.

Mit der Beschlußfassung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 und der daraus resultierenden Corona-Schutzverordnung mit Stand vom 08.03.2021 durften Kinder bis einschließlich 14 Jahren wieder gruppenweise unter freiem Himmel trainieren. Die älteren Jahrgänge waren in den sportlichen Aktivitäten leider weiterhin sehr eingeschränkt. Laut dem Öffnungsfahrplan war für diese Gruppe der 05.04.2021 als Startzeitpunkt anvisiert.

Bis zum heutigen Tag gab und gibt es zahlreiche Änderungen in den sich ständig an das Pandemie-Geschehen anpassenden Schutzverordnungen und es fällt uns nicht immer leicht, da mitzuhalten. Vielfach widersprechen sich die von verschiedenen Amtsträgern veröffentlichten Richtlinien, oder überholen sich einfach in ihrer Aktualität.

Da der BTV in seinen verschiedenen Abteilungen natürlich unterschiedliche Voraussetzungen für das Training (und später für Wettkämpfe) hat, muß jede Abteilung für sich entscheiden, wie die Auflagen und Hygienevorschriften umzusetzen und einzuhalten sind oder ob man noch auf die Ausübung des Sports verzichtet.

In der Folge sind die einzelnen Abteilungen und ihre Bekanntmachungen/Dokumente aufgeführt.

  • Fußball

    Die Fußball-Abteilungsleitung hat nach Bekanntwerden der Beschlüsse den Maßnahmenkatalog aus 2020 überarbeitet und an die neue Situation angepaßt, um den Trainingsbetrieb zumindest für den Kinderfußball wieder anlaufen lassen zu können.

    Die Rahmenbedingungen (Fassung vom 09.06.2021) bilden die Grundlage, auf der Fußballtraining derzeit stattfinden darf:


    Diese Rahmenbedingungen werden seitens der Abteilungsleitung an die jeweils gültigen Anforderungen der Verordnungen angepasst und Änderungen gezielt jeweils in den Mannschaften kommuniziert.

    Die Basis der Ausarbeitungen bildeten dabei die von verschiedenen Institutionen zur Verfügung gestellten Informationen:



  • Turnen

    Hygiene- und Trainingskonzept Wettkampfvorgruppe

  • Tischtennis

    Die Tischtennisabteilung hat ihr Konzept aufbauend auf der neuen Coronaschutzverordnung von NRW (Stand 24.11) ebenfalls aktualisiert.

    Die Trainingsteilnahme, sowie die Teilnahme am Spielbetrieb sind nur noch unter der Einhaltung der 2G (Geimpft, Genesen) für über 16-jährige gestattet.
    Schüler/Jugendliche unter 16 sind davon ausgenommen.

    Hygienekonzept Tischtennsabteilung:
   

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